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BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit bei Antrag auf Verbindung einer Verfassungsbeschwerde mit einer anderen bei Plenum anhängigen Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 24.10.1975 - 10 U 4657/74
- BGH, 21.12.1976 - VI ZR 38/76
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77
Papierfundstellen
- BVerfGE 51, 384
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus auch andere Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, wenn dies aus Gründen der Prozeßökonomie zweckmäßig erschien und im wesentlichen dieselben oder voneinander abhängige Fragen streitig waren (vgl. hierzu BVerfGE 12, 205 [223]; 22, 387 [407]). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77
Nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 9. August 1978 (BVerfGE 49, 148 ) eine verfassungskonforme Auslegung und Handhabung der Vorschrift des § 554b ZPO für geboten erachtet hatte, beschloß der Erste Senat am 16. Januar 1979, im Verfahren 1 BvR 194/78 das Plenum des Bundesverfassungsgerichts anzurufen. - BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62
Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131
Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus auch andere Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden, wenn dies aus Gründen der Prozeßökonomie zweckmäßig erschien und im wesentlichen dieselben oder voneinander abhängige Fragen streitig waren (vgl. hierzu BVerfGE 12, 205 [223]; 22, 387 [407]). - BVerfG, 16.01.1979 - 1 BvR 194/78
Auszug aus BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 56/77
Nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 9. August 1978 (BVerfGE 49, 148 ) eine verfassungskonforme Auslegung und Handhabung der Vorschrift des § 554b ZPO für geboten erachtet hatte, beschloß der Erste Senat am 16. Januar 1979, im Verfahren 1 BvR 194/78 das Plenum des Bundesverfassungsgerichts anzurufen.
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Eine Verbindung selbständiger Verfahren gemäß § 66 BVerfGG ist nach dieser Rechtsprechung möglich, wenn dies aus Gründen der Prozessökonomie zweckmäßig erscheint, im Wesentlichen dieselben oder voneinander abhängige Rechtsfragen streitig sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 51, 384 ) und die Position der Verfahrensbeteiligten nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerfGE 22, 387 ). - SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
Hiervon ist die Familiengemeinschaft im materiell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich betroffen (…Badura, a.a.O., Rdnr. 71 unter Bezugnahme auf: BVerfGE 24, 119 (135); 33, 236 (238) [BVerfG 13.06.1972 - 1 BvR 421/69]; 51, 386 (398) [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]; 53, 257 (296 f)). - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 19 B 5/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 56/77 - BverfGE 51, 384, 397) ausgeführt: "Da es grundsätzlich allein den Ehepartnern zusteht, selbstverantwortlich und frei von staatlicher Einflußnahme den räumlichen und sozialen Mittelpunkt ihres gemeinsamen Lebens zu bestimmen, verdient die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, besonderen staatlichen Schutz, falls einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.". - LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - L 19 B 4/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 18.07.1979 - 1 BvR 56/77 - BverfGE 51, 384, 397) ausgeführt: "Da es grundsätzlich allein den Ehepartnern zusteht, selbstverantwortlich und frei von staatlicher Einflußnahme den räumlichen und sozialen Mittelpunkt ihres gemeinsamen Lebens zu bestimmen, verdient die freie Entscheidung beider Eheleute, gemeinsam im Bundesgebiet zu leben, besonderen staatlichen Schutz, falls einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.". - BVerwG, 14.05.1980 - 1 B 739.80
Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne von § 132 Absatz 2 Nummer 3 …
Der Senat hat unter Zustimmung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 50, 166; 51, 386) [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]wiederholt betont, daß keine grundsätzlichen Bedenken dagegen bestehen, einen Ausländer, der keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft angehört, aus generalpräventiven Erwägungen auszuweisen (vgl. Beschluß vom 22. Februar 1980 - BVerwG 1 B 319.78 - mit weiteren Nachweisen).